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Qualitätssicherung für Reifeprüfung erforderlich

Qualitätssicherung für Reifeprüfung erforderlich

Für eine objektive Qualitätssicherung bei der Reifeprüfung sind sowohl ein externer Vorsitz als auch die Schulleitung bzw. Abteilungsleitung der jeweiligen Schule vor Ort erforderlich. Der externe Vorsitzende soll Direktor derselben Schulart sein.

  • Den bei der Reifeprüfung erbrachten Leistungen wird durch den externen Vorsitz deutlich mehr Wertschätzung entgegengebracht, damit wird öffentliche Anerkennung vermittelt. Unsere Maturantinnen und Maturanten haben sich das verdient!
  • Nur ein externer Vorsitz gemeinsam mit Fachexpertinnen für eine Zweitkorrektur kann die Vergleichbarkeit der Abschlüsse, die die zentrale schriftliche Reifeprüfung anstrebt, für alle Teile der Reifeprüfung (Präsentation der vorwissenschaftlichen Arbeit, schriftliche Reifeprüfung und mündliche Prüfungen) sicherstellen.
  • Die Schulleitungen müssen Mitglied der Kommission sein, um sich ein Bild von den erbrachten Leistungen an der eigenen Schule machen und in weiterer Folge qualitätssichernde Maßnahmen setzen zu können.
  • Der im Rahmen der Reifeprüfung entstehende Austausch zwischen Vorsitzendem und Direktor ist ein wichtiges Element zur Weiterentwicklung beider betroffenen Schulen. In einem System, in dem Kontakte zwischen Schulleitungen derselben Schulart seltener geworden sind, ist dieser Anlass ein günstiges Element für diesen gegenseitigen Austausch über Best-Practice-Erfahrungen.
  • Das aktuelle System ohne externen Vorsitz führt zwangsläufig zu einem unkontrollierbaren Wettbewerb, in dem die Notenwahrheit und damit auch die Vergleichbarkeit der Abschlüsse auf der Strecke bleiben.

Die Bildungsplattform Leistung & Vielfalt fordert daher nachdrücklich sowohl einen externen Vorsitz der Prüfungskommission als auch die jeweilige Schulleitung / Abteilungsleitung als stimmberechtigtes Kommissionsmitglied!